Kündigung

Kündigung Zeitschriften-Abo

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1 Seite PDF DOCX aktualisiert 06.2026

Stand · Juni 2026 Vorlage

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Sie möchten ein Zeitschriften- oder anderes Abonnement kündigen? Seit der Reform des Verbraucherrechts haben Sie es leichter als früher: Verträge lassen sich oft schneller beenden, und bei online abgeschlossenen Abos hilft Ihnen ein gesetzlich vorgeschriebener Kündigungsbutton. Diese Seite fasst zusammen, was Sie wissen sollten.

Wann und warum Sie kündigen sollten

Seit dem 01.03.2022 gilt nach § 309 Nr. 9 BGB: Bei neuen Abos darf die Erstlaufzeit höchstens 24 Monate betragen. Danach ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Eine automatische Verlängerung ist nur noch auf unbestimmte Zeit mit ebenfalls einmonatiger Kündigungsmöglichkeit zulässig. Sie sind also nicht mehr für lange Zeiträume gebunden, wenn Sie das Abo nicht weiterführen möchten.

Was in das Kündigungsschreiben gehört

Geben Sie in Ihrer Kündigung folgende Angaben an: Ihren Namen, die Kunden- beziehungsweise Abonummer und die Adresse des Verlags oder Anbieters. Erklären Sie die Kündigung ausdrücklich zum gewünschten Termin. Sinnvoll ist außerdem, einen Widerruf von Lastschriften über das Vertragsende hinaus zu erklären, damit keine weiteren Beträge eingezogen werden. Bitten Sie abschließend um eine Bestätigung Ihrer Kündigung.

Fristen und rechtliche Hinweise

Bei online abgeschlossenen Abos muss der Anbieter einen Kündigungsbutton mit der Beschriftung „Verträge hier kündigen“ bereitstellen (§ 312k BGB). Fehlt dieser Button, können Sie als Verbraucher jederzeit ohne Frist kündigen. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob ein solcher Button auf der Website vorhanden ist – das kann Ihre Kündigung erheblich vereinfachen und Ihnen einen zusätzlichen Kündigungsweg eröffnen.

Häufige Fehler

  • Abonummer fehlt: Ohne Kunden- oder Abonummer kann der Verlag Ihre Kündigung nur schwer zuordnen.
  • Kündigungsbutton übersehen: Fehlt der vorgeschriebene Button bei Online-Abos, könnten Sie jederzeit ohne Frist kündigen – diese Chance bleibt oft ungenutzt.
  • Lastschriften nicht widerrufen: Ohne Widerruf werden Beträge mitunter über das Vertragsende hinaus eingezogen.
  • Termin nicht genannt: Ohne klaren Kündigungstermin bleibt unklar, wann das Abo enden soll.
  • Keine Bestätigung verlangt: Ohne Bitte um Bestätigung fehlt Ihnen später der Nachweis der Kündigung.
Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.

Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Gesetzliche Grundlagen & Quellen
  • § 309 Nr. 9 BGB

Häufig gefragt

Wie lange darf ein neues Abo mindestens laufen?

Seit dem 01.03.2022 darf die Erstlaufzeit bei neuen Abos höchstens 24 Monate betragen (§ 309 Nr. 9 BGB). Danach ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Wie funktioniert die automatische Verlängerung?

Eine automatische Verlängerung ist nur noch auf unbestimmte Zeit mit einer einmonatigen Kündigungsmöglichkeit zulässig.

Was bringt mir der Kündigungsbutton?

Bei online abgeschlossenen Abos muss der Anbieter einen Kündigungsbutton „Verträge hier kündigen“ bereitstellen (§ 312k BGB). Fehlt er, können Sie als Verbraucher jederzeit ohne Frist kündigen.

Sollte ich Lastschriften widerrufen?

Ja, es ist sinnvoll, Lastschriften über das Vertragsende hinaus zu widerrufen, damit keine weiteren Beträge eingezogen werden.

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