Privates
Patientenverfügung
Schriftliche Festlegung Ihrer gewünschten medizinischen Behandlung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit – kostenlos als DOCX & PDF herunterladen.
5 Seiten PDF DOCX aktualisiert 06.2026
Stand · Juni 2026 Vorlage
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Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, in der Sie vorab festlegen, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihrer Behandlungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie ist für Ärzte und Pflegepersonal bindend, wenn die beschriebene Situation tatsächlich eintritt.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Rechtsgrundlage ist § 1827 BGB. Damit Ihr Wille verbindlich beachtet wird, kommt es vor allem auf konkrete Formulierungen an.
Wann und warum eine Patientenverfügung sinnvoll ist
Eine Patientenverfügung greift, wenn Sie einwilligungsunfähig sind und nicht mehr selbst über Ihre Behandlung entscheiden können. Sie gibt Ärzten und Angehörigen klare Vorgaben und entlastet Ihre Nächsten von schweren Entscheidungen. Besonders wirksam ist sie in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht, mit der Sie eine Vertrauensperson zur Vertretung benennen.
Das Konkretheitsgebot – die zentrale Voraussetzung
Pauschale Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, XII ZB 61/16) nicht aus. Sie müssen konkrete Behandlungssituationen benennen, etwa den unmittelbaren Sterbeprozess, eine schwere Hirnschädigung ohne realistische Rehabilitationsaussicht oder das Endstadium einer unheilbaren Erkrankung. Ebenso müssen Sie die konkreten Maßnahmen bezeichnen, die Sie wünschen oder ablehnen – zum Beispiel Wiederbelebung, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Antibiotika sowie Schmerzlinderung auch bei möglicher Lebensverkürzung.
Was in die Patientenverfügung gehört
Eine sorgfältig erstellte Patientenverfügung enthält folgende Bestandteile:
- Ihre Person mit Name und Geburtsdatum
- die Erklärung Ihrer Einwilligungsfähigkeit
- die konkreten Behandlungssituationen, für die die Verfügung gelten soll
- die gewünschten und die abgelehnten Maßnahmen
- Angaben zum Behandlungsort
- Ihre Haltung zur Organspende
- die Benennung einer Vertrauensperson
- Ort, Datum und Ihre Unterschrift
Häufige Fehler
- Nur pauschale Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ zu verwenden – diese reichen laut BGH (XII ZB 61/16) nicht aus.
- Keine konkreten Behandlungssituationen zu benennen.
- Die gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen nicht ausdrücklich aufzuführen.
- Die Patientenverfügung dort aufzubewahren, wo sie im Notfall niemand findet.
- Die Verfügung nicht regelmäßig zu aktualisieren – empfohlen wird, sie jährlich mit Datum und Unterschrift zu bestätigen.
- Auf eine ergänzende Vorsorgevollmacht zu verzichten.
Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.
Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.
Gesetzliche Grundlagen & Quellen
- § 1827 BGB (Patientenverfügung)
- § 630a BGB
Häufig gefragt
Reicht der Satz „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ aus?
Nein. Solche pauschalen Formulierungen reichen nach der Rechtsprechung des BGH (XII ZB 61/16) nicht aus. Sie müssen konkrete Behandlungssituationen und konkrete Maßnahmen benennen, damit Ihr Wille verbindlich beachtet werden kann.
Welche konkreten Maßnahmen sollte ich benennen?
Sinnvoll ist es, ausdrücklich Maßnahmen wie Wiederbelebung, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Antibiotika sowie Schmerzlinderung auch bei möglicher Lebensverkürzung zu nennen – jeweils bezogen auf konkrete Situationen wie den unmittelbaren Sterbeprozess oder das Endstadium einer unheilbaren Erkrankung.
Muss ich die Patientenverfügung regelmäßig erneuern?
Eine Pflicht zur Erneuerung besteht nicht, empfohlen wird jedoch, die Verfügung jährlich mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Bewahren Sie sie zudem dort auf, wo sie im Notfall gefunden wird – etwa beim Hausarzt, bei einer Vertrauensperson oder im Zentralen Vorsorgeregister.
Sollte ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Ja, das ist sinnvoll. Eine Patientenverfügung wirkt am besten in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht, mit der Sie eine Vertrauensperson zu Ihrer Vertretung benennen. Rechtsgrundlage der Patientenverfügung selbst ist § 1827 BGB.