Vollmacht

Vorsorgevollmacht

Bevollmächtigung für Gesundheits-, Vermögens- und Aufenthaltsangelegenheiten bei Geschäftsunfähigkeit. Kostenlose Vorlage als DOCX & PDF zum Download.

4 Seiten PDF DOCX aktualisiert 06.2026

Stand · Juni 2026 Vorlage

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Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Bevollmächtigung, mit der Sie eine Vertrauensperson ermächtigen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind — etwa durch Krankheit oder Unfall. Ohne Vorsorgevollmacht kann ein gerichtlich bestellter Betreuer Ihre Angelegenheiten übernehmen.

Wofür eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handeln darf, wenn Sie Ihre Angelegenheiten — etwa nach einem Unfall oder bei Krankheit — vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln können. Ohne sie bestellt im Ernstfall das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, möglicherweise eine fremde Person. Die Vollmacht beruht auf dem Stellvertretungsrecht (§ 164 BGB) und greift, je nach Ihrer Festlegung, sofort oder erst im Vorsorgefall.

Welche Bereiche Sie regeln

Kreuzen Sie nur die Bereiche an, die die bevollmächtigte Person tatsächlich übernehmen soll:

  • Gesundheitssorge — Einwilligung in Behandlungen, Einsicht in Unterlagen.
  • Aufenthalt und Unterbringung — Wohnort, Pflegeeinrichtung.
  • Vermögenssorge — Bankgeschäfte, Verträge, laufende Zahlungen.
  • Behörden, Ämter, Gerichte, Versicherungen sowie Post- und Fernmeldeverkehr.

Wichtig: ausdrückliche Vollmacht bei Hochrisiko-Maßnahmen

Für besonders eingriffsintensive Entscheidungen genügt eine allgemeine Vollmacht nicht. Nach § 1820 Abs. 2 BGB muss die Vollmacht schriftlich erteilt sein und diese Maßnahmen ausdrücklich benennen. Das betrifft vor allem:

  • die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen mit Lebensgefahr oder der Gefahr eines schweren, länger dauernden Gesundheitsschadens (§ 1829 BGB),
  • eine freiheitsentziehende Unterbringung oder Maßnahme, z. B. durch Medikamente oder mechanische Vorrichtungen (§ 1831 BGB).

Fehlt die ausdrückliche Nennung, darf die bevollmächtigte Person hier nicht entscheiden.

Beglaubigung und Registrierung

Damit die Vollmacht zweifelsfrei anerkannt wird — insbesondere bei Bank- und Grundstücksgeschäften — empfiehlt sich eine Beglaubigung. Diese ist bei der Betreuungsbehörde kostenlos oder beim Notar (ca. 30–150 €) möglich. Eine Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig ca. 18 €) stellt sicher, dass Gerichte die Vollmacht im Ernstfall finden.

Häufige Fehler

  • Hochrisiko-Befugnisse nicht ausdrücklich genannt (§§ 1829, 1831 BGB) — dann ist die Person dort handlungsunfähig.
  • Keine Beglaubigung — Banken und Grundbuchämter verlangen sie oft.
  • Vollmacht unauffindbar — hinterlegen Sie sie und registrieren Sie sie.
Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.

Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Gesetzliche Grundlagen & Quellen
  • §§ 1814 ff. BGB (Rechtliche Betreuung)
  • §§ 164 ff. BGB (Stellvertretung)

Häufig gefragt

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Mit der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie in der Regel eine gerichtliche Betreuung, weil Ihre Vertrauensperson direkt handeln darf. Eine Betreuungsverfügung greift erst, wenn das Gericht doch einen Betreuer bestellt, und legt fest, wer das sein soll.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Für die meisten Bereiche genügt die schriftliche Form mit Unterschrift. Eine öffentliche Beglaubigung (Betreuungsbehörde kostenlos, Notar ca. 30–150 €) wird aber dringend empfohlen und ist für Grundstücksgeschäfte faktisch erforderlich.

Darf die bevollmächtigte Person über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden?

Nur, wenn die Vollmacht schriftlich vorliegt und diese Befugnis nach § 1829 BGB ausdrücklich benennt. Konkrete Behandlungswünsche legen Sie zusätzlich in einer Patientenverfügung fest.

Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?

Das bestimmen Sie selbst. Sie können festlegen, dass die Vollmacht mit dem Tod endet oder darüber hinaus gilt — Letzteres erleichtert Angehörigen die Abwicklung, sollte aber bewusst gewählt werden.

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