Kündigung
Kündigung Mietvertrag
Kostenlose Vorlage für die ordentliche Kündigung Ihres Mietvertrags nach § 573c BGB. Mit Fristberechnung, fertig zum Ausdrucken und sofort einsatzbereit.
2 Seiten PDF DOCX aktualisiert 06.2026
Stand · Juni 2026 Rechtsanwaltlich geprüft
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Eine Kündigung des Mietvertrags ist die rechtliche Erklärung, ein Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin zu beenden. Nach § 568 BGB gilt Schriftformzwang — Mieterinnen und Mieter müssen das Original unterschreiben und postalisch oder persönlich beim Vermieter einreichen.
Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten, können Sie als Mieter den Mietvertrag ordentlich und ohne Angabe von Gründen beenden. Mit dieser Vorlage erstellen Sie ein vollständiges Kündigungsschreiben, das die gesetzliche Frist und die vorgeschriebene Schriftform einhält.
Wann und warum Sie diese Vorlage nutzen
Diese Vorlage ist für Sie gedacht, wenn Sie als Mieter Ihren Wohnraummietvertrag beenden wollen. Bei einer ordentlichen Mieterkündigung müssen Sie keinen Kündigungsgrund angeben. Wichtig: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen alle Mieter unterschreiben, damit die Kündigung wirksam ist. Im Schreiben können Sie zugleich Ihre Kooperation bei künftigen Besichtigungen anbieten und Ihre neue Anschrift sowie Ihre IBAN für die Rückzahlung der Kaution mitteilen.
Was in das Kündigungsschreiben gehört
Ein vollständiges Schreiben nennt Sie als Mieter (samt etwaiger Mitmieter), den Vermieter, Ort und Datum sowie einen Betreff mit der Adresse des Mietobjekts. Es folgt die eindeutige Kündigungserklärung zum konkreten Beendigungstermin und die Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Geben Sie außerdem Ihre neue Anschrift und Ihre IBAN für die Rückzahlung der Kaution an. Die Kaution richtet sich nach § 551 BGB; die Rückzahlung erfolgt in angemessener Frist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate nach Auszug.
Fristen und Formvorschriften
Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt nach § 573c BGB drei Monate zum Ende eines Kalendermonats – unabhängig davon, wie lange Sie bereits in der Wohnung wohnen. Beachten Sie die Drei-Werktage-Regel: Die Kündigung muss dem Vermieter bis zum Ablauf des dritten Werktags eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt (Werktage sind Montag bis Samstag, außer Feiertage). Geht die Kündigung beispielsweise am dritten Werktag im April zu, endet das Mietverhältnis zum 31. Juli; einen Tag später erst zum 31. August. Auch hier gilt die Schriftform: § 568 BGB verlangt ein Schreiben auf Papier mit Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam.
Häufige Fehler
- Die Kündigung per E-Mail senden – nach § 568 BGB ist die Schriftform vorgeschrieben.
- Die Drei-Werktage-Regel übersehen und dadurch den Beendigungstermin um einen ganzen Monat verschieben.
- Bei einem gemeinsamen Mietvertrag nicht alle Mieter unterschreiben lassen.
- Die Adresse des Mietobjekts oder die neue Anschrift und IBAN für die Kaution vergessen.
- Erwarten, dass die Kaution sofort zurückgezahlt wird – nach § 551 BGB erfolgt dies in angemessener Frist, meist drei bis sechs Monate nach Auszug.
Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.
Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.
Gesetzliche Grundlagen & Quellen
- § 573c BGB (Kündigungsfrist)
- § 568 BGB (Schriftform)
Häufig gefragt
Welche Kündigungsfrist habe ich als Mieter?
Nach § 573c BGB beträgt die Frist drei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Sie gilt unabhängig davon, wie lange Sie bereits in der Wohnung wohnen.
Was bedeutet die Drei-Werktage-Regel?
Die Kündigung muss dem Vermieter bis zum Ablauf des dritten Werktags eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt. Werktage sind Montag bis Samstag außer Feiertagen. Geht die Kündigung etwa am dritten Werktag im April zu, endet das Mietverhältnis zum 31. Juli, einen Tag später erst zum 31. August.
Müssen bei einem gemeinsamen Mietvertrag alle unterschreiben?
Ja. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben, damit sie wirksam ist. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unvollständig.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Kaution richtet sich nach § 551 BGB und wird in angemessener Frist zurückgezahlt, in der Praxis meist drei bis sechs Monate nach dem Auszug. Geben Sie Ihre neue Anschrift und Ihre IBAN im Kündigungsschreiben an, damit die Rückzahlung reibungslos erfolgen kann.