Kündigung

Kündigung Handyvertrag

Mobilfunkvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen. Vorlage für alle Anbieter (Telekom, Vodafone, O2 etc.) – sofort als DOCX & PDF verfügbar.

1 Seite PDF DOCX aktualisiert 06.2026

Stand · Juni 2026 Vorlage

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Einen Handyvertrag zu kündigen ist seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes deutlich einfacher geworden. Mit einer klaren Vorlage stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung alle nötigen Angaben enthält und Sie Ihre Rufnummer bei Bedarf behalten können. Diese Seite fasst das Wichtigste zusammen.

Wann und warum Sie kündigen sollten

Viele Verbraucher kündigen ihren Mobilfunkvertrag, um zu einem günstigeren oder besseren Anbieter zu wechseln. Wichtig ist, rechtzeitig zu handeln, damit der neue Tarif nahtlos anschließt. Wenn Sie Ihre bisherige Rufnummer behalten möchten, sollten Sie die Mitnahme bereits im Kündigungsschreiben ansprechen. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Vertrag noch in der Erstlaufzeit ist oder sich bereits stillschweigend verlängert hat.

Was in das Kündigungsschreiben gehört

Damit der Anbieter Ihre Kündigung schnell und eindeutig zuordnen kann, sollten Sie folgende Angaben aufnehmen:

  • Ihren vollständigen Namen
  • Ihre Kundennummer und Ihre Rufnummer
  • Die Adresse des Anbieters als Empfänger
  • Die Kündigung zum vereinbarten Termin oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Optional den Wunsch der Rufnummernmitnahme (Portierung)
  • Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung

Fristen und rechtliche Regeln

Seit dem 01.12.2021 gilt nach § 56 TKG, dass neu abgeschlossene Verträge höchstens eine Erstlaufzeit von 24 Monaten haben dürfen. Hat sich Ihr Vertrag bereits stillschweigend verlängert, können Sie ihn monatlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Sie sind dann also nicht mehr an lange Laufzeiten gebunden.

Möchten Sie Ihre Rufnummer behalten, ist die Rufnummernmitnahme nach § 59 TKG möglich. Beantragen Sie die Portierung in Ihrem Kündigungsschreiben und fordern Sie die Portierungserklärung an. So kann Ihr neuer Anbieter die Nummer übernehmen. Bewahren Sie einen Nachweis über den Versand der Kündigung auf, damit Sie den Zugang im Zweifel belegen können.

Häufige Fehler

  • Die Kündigungsfrist zu verpassen, weil die Laufzeit nicht geprüft wurde
  • Die Kundennummer oder Rufnummer wegzulassen und so die Zuordnung zu erschweren
  • Die Rufnummernmitnahme nicht rechtzeitig zu beantragen und die Portierungserklärung zu vergessen
  • Keine schriftliche Bestätigung der Kündigung anzufordern
  • Keinen Versandnachweis aufzubewahren
  • Den neuen Vertrag abzuschließen, bevor der Wechseltermin klar ist

Direkt zur passenden Vorlage

Wähle deinen Anbieter — die Vorlage ist dann mit den passenden Angaben vorbereitet (14 Anbieter).

Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.

Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Gesetzliche Grundlagen & Quellen
  • § 56 TKG (Kündigungsfristen Telekommunikation)

Häufig gefragt

Wie lange darf mein Handyvertrag laufen?

Seit dem 01.12.2021 dürfen neu abgeschlossene Verträge nach § 56 TKG höchstens eine Erstlaufzeit von 24 Monaten haben. Hat sich Ihr Vertrag stillschweigend verlängert, ist er monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Kann ich meine Rufnummer mitnehmen?

Ja. Die Rufnummernmitnahme ist nach § 59 TKG möglich. Beantragen Sie die Portierung in Ihrem Kündigungsschreiben und fordern Sie die Portierungserklärung an, wenn Sie die Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchten.

Was muss ich in das Kündigungsschreiben schreiben?

Geben Sie Ihren Namen, Ihre Kundennummer, Ihre Rufnummer und die Adresse des Anbieters an. Nennen Sie den Kündigungstermin oder kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, ergänzen Sie optional den Portierungswunsch und bitten Sie um eine Bestätigung.

Bin ich nach der Verlängerung an eine lange Laufzeit gebunden?

Nein. Verträge, die sich stillschweigend verlängert haben, sind nach § 56 TKG monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar. Sie sind dann nicht mehr an eine lange Laufzeit gebunden.

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