Behörden
Einspruch Bußgeldbescheid
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb der zweiwöchigen gesetzlichen Frist. Kostenlose Vorlage für alle Verstöße – sofort als DOCX & PDF verfügbar.
1 Seite PDF DOCX aktualisiert 06.2026
Stand · Juni 2026 Vorlage
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Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und halten ihn für falsch, können Sie Einspruch einlegen. Diese Vorlage unterstützt Sie dabei, Ihren Einspruch fristgerecht und formal korrekt bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Wann und warum Sie Einspruch einlegen
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn Sie den Vorwurf oder die Höhe des Bußgeldes für nicht gerechtfertigt halten. Mit dem Einspruch wenden Sie sich gegen den Bescheid und verhindern zunächst, dass er rechtskräftig wird. Sie müssen Ihren Einspruch nicht ausführlich begründen, sollten ihn aber fristgerecht und eindeutig erklären. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig und legen Sie ihn für die Bearbeitung bereit.
Was in den Einspruch gehört
Damit Ihr Einspruch eindeutig zugeordnet werden kann, sollten Sie folgende Angaben aufnehmen: die Behörde mit Adresse, das Aktenzeichen oder Geschäftszeichen, das Datum des Bescheids sowie eine eindeutige Einspruchserklärung. Eine Begründung ist optional. Versehen Sie das Schreiben außerdem mit Datum und Unterschrift. Sie können Ihren Einspruch auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken.
Fristen und rechtliche Regeln
Die Einspruchsfrist beträgt nach § 67 OWiG exakt zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert. Sie können den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. Wichtig: Versäumen Sie die Zwei-Wochen-Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Einspruch rechtzeitig bei der Behörde eingeht.
Häufige Fehler
- Die Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung versäumen, sodass der Bescheid rechtskräftig wird.
- Den Einspruch an eine andere Stelle als die Behörde richten, die den Bescheid erlassen hat.
- Aktenzeichen oder Geschäftszeichen sowie das Datum des Bescheids weglassen, sodass eine Zuordnung erschwert wird.
- Das Schreiben nicht datieren und unterschreiben.
Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.
Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.
Gesetzliche Grundlagen & Quellen
- § 67 OWiG (Einspruch)
Häufig gefragt
Wie lange habe ich Zeit, Einspruch einzulegen?
Die Einspruchsfrist beträgt nach § 67 OWiG genau zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.
In welcher Form muss der Einspruch erfolgen?
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Muss ich meinen Einspruch begründen?
Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Sie können Ihren Einspruch außerdem auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wird die Zwei-Wochen-Frist versäumt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Ein Einspruch ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich.