Behörden

Einspruch Steuerbescheid

Einspruch gegen einen Steuerbescheid innerhalb der Monatsfrist nach § 355 AO. Rechtssichere Vorlage – kostenlos als DOCX & PDF herunterladen und anpassen.

1 Seite PDF DOCX aktualisiert 06.2026

Stand · Juni 2026 Vorlage

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Einspruch statt Widerspruch

Gegen einen Steuerbescheid legen Sie keinen „Widerspruch“, sondern einen Einspruch ein. Er ist kostenlos und das richtige Mittel, wenn das Finanzamt Angaben übersehen, falsch berücksichtigt oder Belege nicht anerkannt hat. Entscheidend ist, die Frist zu wahren.

Die Frist nach § 355 AO

Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen. Bei Zusendung per Post gilt der Bescheid in der Regel am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Versäumen Sie die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig — handeln Sie daher zügig.

Form und Pflichtangaben (§ 357 AO)

Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären; es muss erkennbar sein, wer ihn einlegt. In den Einspruch gehören:

  • Finanzamt (Anschrift) und Ihre Steuernummer,
  • die Bezeichnung des Bescheids (Steuerart und Datum),
  • die Einspruchserklärung und in welchem Umfang Sie den Bescheid anfechten,
  • eine Begründung mit den maßgeblichen Tatsachen und Beweismitteln.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Eine Nachzahlung müssen Sie trotz Einspruch zunächst leisten. Wollen Sie das vermeiden, können Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Wird er gewährt, ist der strittige Betrag bis zur Entscheidung über den Einspruch gestundet.

Häufige Fehler

  • Monatsfrist verpasst — der Bescheid wird dann bestandskräftig.
  • Keine Begründung — benennen Sie konkret, was falsch ist, und fügen Sie Belege bei.
  • Nachzahlung übersehen — ohne Aussetzungsantrag bleibt sie trotz Einspruch fällig.
Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.

Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Gesetzliche Grundlagen & Quellen
  • § 355 AO (Einspruchsfrist)
  • § 357 AO (Form)

Häufig gefragt

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Bei Postzustellung gilt der Bescheid üblicherweise am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.

Muss der Einspruch begründet werden?

Er ist auch ohne Begründung fristwahrend, sollte aber begründet werden: Benennen Sie die fehlerhaften Punkte und fügen Sie die maßgeblichen Tatsachen und Belege bei (§ 357 Abs. 3 AO).

Muss ich die Steuernachzahlung trotz Einspruch leisten?

Grundsätzlich ja. Der Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung können Sie die Zahlung des strittigen Betrags bis zur Entscheidung aufschieben.

Kostet ein Einspruch etwas?

Nein. Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist gebührenfrei. Kosten entstehen erst, wenn Sie später vor dem Finanzgericht klagen oder einen Berater beauftragen.

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