Kündigung
Kündigung Versicherung
KFZ-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung kündigen – zum regulären Vertragsende oder bei Beitragserhöhung. Vorlage sofort als DOCX & PDF herunterladen.
1 Seite PDF DOCX aktualisiert 06.2026
Stand · Juni 2026 Vorlage
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Sie möchten eine Versicherung kündigen – etwa Ihre Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz- oder Lebensversicherung? Mit einem klaren Kündigungsschreiben behalten Sie die Fristen im Blick und vermeiden, dass sich der Vertrag ungewollt verlängert. Diese Seite zeigt Ihnen, worauf es ankommt.
Wann und warum Sie kündigen sollten
Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel rund drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich (§ 11 VVG); die konkrete Frist ist meist in Ihrem Vertrag geregelt. Daneben gibt es Sonderkündigungsrechte: Erhöht der Versicherer den Beitrag, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung kündigen. Auch nach einem Schadensfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Schadenregulierung.
Was in das Kündigungsschreiben gehört
Damit der Versicherer Ihre Kündigung eindeutig zuordnen kann, sollten Sie folgende Angaben aufnehmen: Ihren Namen, die Versicherungsschein- beziehungsweise Policennummer, die Adresse des Versicherers und die Versicherungsart. Nennen Sie außerdem den Kündigungsgrund – also ordentliche Kündigung, Kündigung wegen Beitragserhöhung oder Kündigung nach einem Schaden – sowie den Termin, zu dem Sie kündigen. Bitten Sie abschließend um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Fristen und rechtliche Hinweise
Bei der Kfz-Versicherung gilt üblicherweise der 30.11. als Stichtag für einen Wechsel zum 01.01. des Folgejahres. Bei der Lebensversicherung sollten Sie vor einer Kündigung mögliche steuerliche Nachteile prüfen; häufig ist eine Beitragsfreistellung die bessere Alternative, weil Sie den Vertrag dann nicht vollständig auflösen müssen. Achten Sie bei allen Versicherungen darauf, dass Ihre Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eingeht.
Häufige Fehler
- Frist verpasst: Wer die ordentliche Frist von rund drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres übersieht, bleibt oft ein weiteres Jahr gebunden.
- Sonderkündigungsrecht ungenutzt: Die Monatsfrist nach einer Beitragserhöhung oder nach Abschluss der Schadenregulierung verstreicht schnell.
- Policennummer fehlt: Ohne Versicherungsschein- oder Policennummer kann der Versicherer die Kündigung nicht eindeutig zuordnen.
- Lebensversicherung vorschnell gekündigt: Steuerliche Nachteile und die mögliche Alternative Beitragsfreistellung bleiben unbeachtet.
- Keine Bestätigung verlangt: Ohne ausdrückliche Bitte um Bestätigung fehlt Ihnen später der Nachweis.
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Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.
Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.
Gesetzliche Grundlagen & Quellen
- § 11 VVG (Vertragsdauer und Verlängerung — Sachversicherung)
- § 40 VVG (Außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung)
Häufig gefragt
Bis wann kann ich meine Versicherung ordentlich kündigen?
Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel rund drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich (§ 11 VVG). Die konkrete Frist ist meist in Ihrem Vertrag geregelt.
Kann ich nach einer Beitragserhöhung sofort kündigen?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von einem Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung kündigen.
Welche Frist gilt bei der Kfz-Versicherung?
Üblicherweise gilt der 30.11. als Stichtag für einen Wechsel zum 01.01. des Folgejahres.
Sollte ich meine Lebensversicherung kündigen?
Prüfen Sie vor einer Kündigung mögliche steuerliche Nachteile. Häufig ist eine Beitragsfreistellung die bessere Alternative, weil Sie den Vertrag dann nicht vollständig auflösen müssen.