Kündigung
Kündigung Arbeitsvertrag
Ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags nach § 622 BGB – mit Zeugnis- und Resturlaubsregelung. Kostenlose Vorlage, sofort als DOCX & PDF herunterladen.
1 Seite PDF DOCX aktualisiert 06.2026
Stand · Juni 2026 Vorlage
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Eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist die einseitige Erklärung, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin zu beenden. Sie bedarf nach § 623 BGB zwingend der Schriftform und muss im Original eigenhändig unterschrieben dem Arbeitgeber zugehen — eine E-Mail oder WhatsApp ist rechtlich unwirksam.
Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden möchten, kündigen Sie als Arbeitnehmer in der Regel ordentlich und fristgerecht. Mit dieser Vorlage erstellen Sie ein vollständiges, rechtssicher formuliertes Kündigungsschreiben, das alle wesentlichen Angaben enthält und die gesetzliche Schriftform einhält.
Wann und warum Sie diese Vorlage nutzen
Diese Vorlage ist für Sie gedacht, wenn Sie selbst Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich beenden wollen. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie keinen Kündigungsgrund angeben. Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung, das heißt: Eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Sie erklären den Beendigungswillen, und mit dem Zugang des Schreibens beim Arbeitgeber beginnt die Frist zu laufen.
Was in das Kündigungsschreiben gehört
Ein vollständiges Schreiben enthält Ihren Absender, den Arbeitgeber (idealerweise mit dem Zusatz z. Hd. Personalabteilung), Ort und Datum sowie den Betreff Ordentliche Kündigung. Darauf folgt eine eindeutige Kündigungserklärung und der Beendigungstermin oder die Formulierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitten Sie außerdem um eine schriftliche Bestätigung des Beendigungstermins sowie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, auf das Sie nach § 109 GewO einen Anspruch haben. Am Ende steht Ihre eigenhändige Unterschrift.
Fristen und Formvorschriften
Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt nach § 622 BGB grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats – unabhängig davon, wie lange Sie bereits beschäftigt sind, sofern Ihr Vertrag keine längere Frist vorsieht. Ein längerer vertraglich vereinbarter Wert geht der gesetzlichen Frist vor. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern der Zugang beim Arbeitgeber. Beachten Sie die strenge Form: § 623 BGB verlangt zwingend die Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax ist unwirksam. Das Schreiben muss auf Papier mit eigenhändiger Originalunterschrift erfolgen und im Original zugestellt werden.
Häufige Fehler
- Die Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax versenden – sie ist nach § 623 BGB unwirksam, weil die Schriftform fehlt.
- Annehmen, die Frist beginne mit dem Datum des Schreibens, statt mit dem Zugang beim Arbeitgeber.
- Die Vier-Wochen-Frist zum 15. oder zum Monatsende falsch berechnen und so einen späteren Beendigungstermin auslösen.
- Vergessen, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO anzufordern.
- Eine eingescannte oder eingefügte Unterschrift verwenden statt der eigenhändigen Originalunterschrift.
Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.
Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.
Gesetzliche Grundlagen & Quellen
- § 622 BGB (Kündigungsfristen)
- § 623 BGB (Schriftform)
- § 109 GewO (Arbeitszeugnis)
Häufig gefragt
Welche Kündigungsfrist gilt für mich als Arbeitnehmer?
Nach § 622 BGB beträgt die Frist grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt unabhängig von der Dauer Ihrer Beschäftigung. Sieht Ihr Arbeitsvertrag eine längere Frist vor, geht dieser Wert vor.
Kann ich meinem Arbeitgeber per E-Mail kündigen?
Nein. § 623 BGB verlangt die Schriftform, daher ist eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax unwirksam. Sie müssen das Schreiben auf Papier mit eigenhändiger Originalunterschrift verfassen und im Original zustellen.
Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?
Nein. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie keinen Kündigungsgrund nennen. Auch eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht nötig, da es sich um eine einseitige Erklärung handelt.
Ab wann läuft die Kündigungsfrist?
Die Frist läuft ab dem Zugang des Schreibens beim Arbeitgeber, nicht ab dem Datum des Schreibens. Stellen Sie die Kündigung deshalb so zu, dass Sie den Zugang nachweisen können.