Mahnung
Mahnung (2. Mahnstufe)
Zweite Mahnung mit Mahngebühr und gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB. Rechtssichere Vorlage für offene Forderungen – als DOCX & PDF verfügbar.
1 Seite PDF DOCX aktualisiert 06.2026
Stand · Juni 2026 Vorlage
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Eine Mahnung (2. Stufe) ist eine förmliche Zahlungsaufforderung nach einem erfolglosen ersten Hinweis. Sie stellt ausdrücklich den Verzug des Schuldners fest (§ 286 BGB) und macht erstmals Verzugszinsen sowie ggf. Mahngebühren geltend.
Die zweite Mahnung: bestimmter Ton, jetzt mit Verzug
Wurde die erste Zahlungserinnerung ignoriert, folgt die zweite Mahnung. Der Ton ist jetzt deutlich bestimmter: Sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich der Schuldner im Verzug (§ 286 BGB) befindet, und Sie machen erstmals Verzugszinsen sowie ggf. eine Mahnpauschale geltend. Trotzdem bleiben Sie sachlich — es geht darum, ernst genommen zu werden, nicht zu drohen.
Verzugszinsen richtig berechnen (§ 288 BGB)
Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich danach, ob Ihr Schuldner Verbraucher oder Unternehmer ist:
- Privatkunden (B2C): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte p. a. — beim aktuellen Basiszinssatz von 1,27 % (Stand 01.01.2026) also 6,27 % pro Jahr.
- Geschäftskunden (B2B): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte p. a. — derzeit 10,27 % pro Jahr.
- Mahnpauschale B2B: Zusätzlich dürfen Sie gegenüber Unternehmern eine Pauschale von 40 € pro Mahnvorgang ansetzen (§ 288 Abs. 5 BGB).
Die Zinsen laufen ab dem Tag, an dem der Verzug eingetreten ist — meist also seit Ablauf der in der ersten Mahnung gesetzten Frist.
Was die zweite Mahnung enthalten muss
- Bezug auf die erste Mahnung und das ursprüngliche Rechnungsdatum.
- Den weiterhin offenen Hauptbetrag plus berechnete Verzugszinsen.
- Bei Unternehmern: die 40-€-Pauschale, getrennt ausgewiesen.
- Eine erneute, knappe Frist (oft 7 Tage) mit konkretem Datum.
Häufige Fehler
- Zinsfuß verwechselt: 5 Prozentpunkte gelten nur für Verbraucher, 9 für Unternehmer.
- Pauschale gegenüber Privatleuten: Die 40-€-Pauschale gilt nur im Geschäftsverkehr (B2B).
- Verzug nicht benannt: Der ausdrückliche Hinweis auf den Verzug ist die Grundlage für Zinsen und Gebühren.
Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.
Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.
Gesetzliche Grundlagen & Quellen
- § 286 BGB
- § 288 BGB (Verzugszinsen)
Häufig gefragt
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Gegenüber Privatkunden gelten Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (aktuell 6,27 %), gegenüber Geschäftskunden Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (aktuell 10,27 %). Der Basiszinssatz von 1,27 % gilt seit dem 01.01.2026; die Deutsche Bundesbank passt ihn halbjährlich an.
Darf ich eine Mahngebühr verlangen?
Gegenüber Unternehmern dürfen Sie eine Pauschale von 40 € pro Mahnung ansetzen (§ 288 Abs. 5 BGB). Gegenüber Verbrauchern sind nur die tatsächlichen Verzugskosten (z. B. Porto) und die gesetzlichen Verzugszinsen erstattungsfähig — keine pauschale „Mahngebühr".
Ab wann laufen die Verzugszinsen?
Ab Eintritt des Verzugs. Das ist in der Regel der Tag nach Ablauf der in der ersten Mahnung gesetzten Frist — oder bei Verbrauchern spätestens 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB).
Brauche ich überhaupt drei Mahnungen?
Nein, gesetzlich ist die Anzahl der Mahnungen nicht vorgeschrieben — theoretisch genügt eine. Drei Stufen haben sich aber bewährt, weil sie kulant wirken und im Streitfall den eigenen guten Willen belegen.