Verträge

Kaufvertrag Auto (privat)

Rechtssicherer Muster-Kaufvertrag für den Privatverkauf eines Gebrauchtwagens. Mit Gewährleistungsausschluss – sofort als DOCX & PDF kostenlos herunterladen.

2 Seiten PDF DOCX aktualisiert 06.2026

Stand · Juni 2026 Vorlage

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Mit einem privaten Kfz-Kaufvertrag halten Verkäufer und Käufer den Verkauf eines Fahrzeugs zwischen Privatpersonen schriftlich fest. Der Vertrag dokumentiert die Fahrzeugdaten, den Kaufpreis und die getroffenen Vereinbarungen und schützt damit beide Seiten. Diese Vorlage führt Sie durch alle Angaben, die in einen solchen Vertrag gehören.

Wann und warum Sie den Vertrag schließen

Den Kaufvertrag schließen Sie, wenn Sie als Privatperson ein Fahrzeug an eine andere Privatperson verkaufen oder von ihr kaufen. Nach § 433 BGB muss der Verkäufer die Sache übergeben und das Eigentum frei von Sach- und Rechtsmängeln verschaffen; der Käufer muss den Kaufpreis zahlen und die Sache abnehmen. Ein schriftlicher Vertrag macht diese Pflichten und alle Absprachen nachvollziehbar.

Was in den Kaufvertrag gehört

Erfassen Sie Verkäufer und Käufer jeweils mit Name, Adresse und Ausweisnummer. Beschreiben Sie das Fahrzeug genau mit Marke, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Erstzulassung, Kilometerstand, Anzahl der Vorbesitzer und Zubehör. Halten Sie den Kaufpreis und die Zahlungsweise fest und führen Sie bekannte Mängel sowie Unfallschäden ausdrücklich auf. Ergänzen Sie die Klausel zum Gewährleistungsausschluss, das Übergabedatum sowie Ort, Datum und die Unterschriften beider Parteien. Bei der Übergabe gehören Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung I und II) sowie die Schlüssel dazu.

Gewährleistung und wichtige Hinweise

Beim Privatverkauf können Sie die Sachmängelhaftung, also die Gewährleistung, vertraglich ausschließen, zum Beispiel mit der Formulierung gekauft wie gesehen, unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei zugesicherten Eigenschaften. Klären Sie außerdem die Ummeldung beziehungsweise Abmeldung des Fahrzeugs. Als Käufer sollten Sie das Fahrzeug zeitnah ummelden.

Häufige Fehler

  • Bekannte Mängel oder Unfallschäden nicht ausdrücklich im Vertrag aufführen.
  • Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) oder andere Fahrzeugdaten unvollständig eintragen.
  • Den Gewährleistungsausschluss vergessen oder annehmen, er gelte auch bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  • Die Übergabe von Zulassungsbescheinigung I und II sowie der Schlüssel nicht festhalten.
  • Die Ummeldung des Fahrzeugs nicht klären oder als Käufer zu lange damit warten.
Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.

Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Gesetzliche Grundlagen & Quellen
  • § 433 BGB (Kaufvertrag)
  • § 444 BGB (Vertraglicher Haftungs-/Gewährleistungsausschluss bei privatem Verkauf)
  • § 442 BGB (Wirkung der Mangelkenntnis des Käufers)

Häufig gefragt

Welche Pflichten haben Verkäufer und Käufer?

Nach § 433 BGB muss der Verkäufer das Fahrzeug übergeben und das Eigentum frei von Sach- und Rechtsmängeln verschaffen. Der Käufer muss den Kaufpreis zahlen und das Fahrzeug abnehmen.

Kann ich beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen?

Ja. Beim Privatverkauf können Sie die Sachmängelhaftung vertraglich ausschließen, etwa mit der Formulierung gekauft wie gesehen, unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Der Ausschluss gilt aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder zugesicherten Eigenschaften.

Welche Unterlagen müssen bei der Übergabe ausgehändigt werden?

Zur Übergabe gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie die Schlüssel des Fahrzeugs.

Was sollte ich als Käufer nach dem Kauf beachten?

Klären Sie die Ummeldung beziehungsweise Abmeldung des Fahrzeugs und melden Sie das Fahrzeug als Käufer zeitnah um.

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