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Testament (handschriftlich)

Formulierungshilfe für Ihr handschriftliches Testament nach § 2247 BGB. Hinweis: Ausdruck ungültig – muss handschriftlich abgeschrieben werden. DOCX & PDF.

2 Seiten PDF DOCX aktualisiert 06.2026

Stand · Juni 2026 Vorlage

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Ein handschriftliches Testament ist eine eigenhändig verfasste und unterschriebene letztwillige Verfügung, mit der Sie nach § 2247 BGB Ihre Erbfolge selbst bestimmen. Es muss vollständig mit der Hand geschrieben sein — ein ausgedrucktes und nur unterschriebenes Dokument ist rechtlich ungültig.

Mit einem eigenhändigen Testament legen Sie selbst fest, wer Ihr Vermögen einmal erhalten soll. Es ist die einfachste Form, Ihren letzten Willen rechtswirksam festzuhalten – allerdings nur, wenn Sie die strengen Formvorschriften genau einhalten. Diese Vorlage ist ein Muster zur Orientierung, das Sie vollständig mit der Hand abschreiben müssen.

Wann und warum ein eigenhändiges Testament sinnvoll ist

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Möchten Sie davon abweichen, etwa einzelne Personen besonders bedenken oder eine klare Aufteilung schaffen, regeln Sie dies in einem Testament. Beachten Sie dabei den Pflichtteil naher Angehöriger (Kinder, Ehegatten, Eltern) nach § 2303 BGB – dieser kann nur in engen Ausnahmen entzogen werden. Bei komplexen Vermögenslagen wie Firmenanteilen, Immobilien, Patchwork-Familien oder Auslandsvermögen gehört die Gestaltung in die Hände eines Notars.

Die strengen Formvorschriften nach § 2247 BGB

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein. Es darf nicht am Computer oder mit der Schreibmaschine geschrieben werden – auch nicht teilweise. Ein ausgedrucktes Testament ist unwirksam. Erforderlich sind außerdem Ihre eigenhändige, vollständige Unterschrift mit Vor- und Familiennamen sowie die Angabe von Ort und Datum. Nehmen Sie später Änderungen vor, müssen Sie erneut unterschreiben. Voraussetzung ist zudem Ihre Testierfähigkeit nach § 2229 BGB.

Was in das Testament gehört

Damit Ihr letzter Wille klar und eindeutig ist, sollte das Muster folgende Bestandteile enthalten:

  • die Überschrift „Mein letzter Wille“
  • Ihre Person (Name und persönliche Angaben)
  • gegebenenfalls den Widerruf früherer Testamente
  • die Erbeinsetzung mit den jeweiligen Anteilen
  • gegebenenfalls einzelne Vermächtnisse
  • gegebenenfalls die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers
  • Ort und Datum
  • Ihre eigenhändige Unterschrift

Häufige Fehler

  • Das Testament ganz oder teilweise am Computer oder mit der Schreibmaschine zu schreiben – der Ausdruck ist unwirksam.
  • Die Unterschrift, das Datum oder den Ort zu vergessen.
  • Nur mit Vornamen oder einem Kürzel zu unterschreiben statt mit vollständigem Vor- und Familiennamen.
  • Spätere Änderungen vorzunehmen, ohne erneut zu unterschreiben.
  • Den Pflichtteil naher Angehöriger nach § 2303 BGB zu übersehen.
  • Komplexe Fälle wie Firmenanteile, Immobilien oder Auslandsvermögen ohne notarielle Beratung selbst regeln zu wollen.
Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten wende dich an einen Anwalt.

Die Anwendung auf deinen Einzelfall ist keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Gesetzliche Grundlagen & Quellen
  • § 2247 BGB (eigenhändiges Testament)
  • § 1937 BGB

Häufig gefragt

Darf ich mein Testament am Computer schreiben und ausdrucken?

Nein. Ein eigenhändiges Testament muss nach § 2247 BGB vollständig handschriftlich verfasst sein – weder Computer noch Schreibmaschine sind erlaubt, auch nicht teilweise. Ein ausgedrucktes Testament ist unwirksam. Diese Vorlage ist nur ein Muster, das Sie vollständig mit der Hand abschreiben müssen.

Was muss ich neben dem Text unbedingt angeben?

Erforderlich sind Ihre eigenhändige, vollständige Unterschrift mit Vor- und Familiennamen sowie die Angabe von Ort und Datum. Nehmen Sie später Änderungen vor, müssen Sie erneut unterschreiben.

Kann ich nahe Angehörige vollständig enterben?

Kinder, Ehegatten und Eltern haben grundsätzlich einen Pflichtteil nach § 2303 BGB. Dieser kann nur in engen Ausnahmen entzogen werden. Eine vollständige Enterbung ist deshalb in der Regel nicht möglich.

Wann sollte ich besser zum Notar gehen?

Bei komplexen Vermögenslagen wie Firmenanteilen, Immobilien, Patchwork-Familien oder Auslandsvermögen gehört die Gestaltung in die Hände eines Notars. Auch die Testierfähigkeit nach § 2229 BGB ist Voraussetzung für ein wirksames Testament.

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