Bankvollmacht erteilen 2026: Vorlage & Tipps
Wer eine Bankvollmacht erteilt, sorgt dafür, dass eine Vertrauensperson die eigenen Bankgeschäfte erledigen kann, wenn man selbst gerade nicht handeln kann – etwa nach einem Unfall, im Krankenhaus oder im hohen Alter. Ohne eine solche Vollmacht kommt nicht einmal der Ehepartner automatisch ans Konto. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wie du eine Bankvollmacht rechtssicher erteilst, welche Arten es gibt, was eine Vollmacht „über den Tod hinaus“ bedeutet und wie du sie wieder widerrufst. Die fertige Bankvollmacht-Vorlage zum Download kannst du dir direkt herunterladen, anpassen und unterschreiben. Stand: 2026.
Auf einen Blick: Mit einer Bankvollmacht darf eine Vertrauensperson deine Bankgeschäfte erledigen, wenn du es selbst nicht kannst (§§ 164 ff., § 167 BGB). Ohne sie kommt nicht einmal der Ehepartner an ein Konto, das nur auf einen Namen läuft. Die Vollmacht ist formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB), in der Praxis aber immer schriftlich – und jederzeit widerrufbar (§ 168 BGB).
- Ehepartner sind kein gesetzlicher Vertreter – ohne Vollmacht kein Kontozugriff, außer bei echtem Gemeinschaftskonto
- Rechtlich formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB), praktisch aber immer schriftlich mit Unterschrift; viele Banken verlangen eigene Vordrucke
- Notar nicht nötig – lohnt nur bei Konten bei mehreren Banken, dann gilt die beglaubigte Vollmacht überall
- Drei Arten: prämortal (nur zu Lebzeiten), transmortal (über den Tod hinaus, § 672 BGB), postmortal (erst im Todesfall)
- Vorsorgevollmacht deckt Finanzen zwar mit ab, wird von Banken aber oft nicht akzeptiert – gezielte Bankvollmacht ist sinnvoll
- Jederzeit widerrufbar (§ 168 BGB): Bank schriftlich informieren und Original-Urkunde zurückfordern
Wichtig vorweg: Dieser Beitrag liefert allgemeine Informationen, keine individuelle Rechtsberatung. Bei größeren Vermögen, Auslandskonten oder einer komplizierten Familiensituation solltest du dich zusätzlich anwaltlich oder notariell beraten lassen.
Was ist eine Bankvollmacht – und warum brauchst du sie?
Mit einer Bankvollmacht räumst du einer anderen Person das Recht ein, in deinem Namen Bankgeschäfte zu erledigen: Geld abheben, Überweisungen tätigen, Daueraufträge ändern oder einen Kontoauszug holen. Rechtlich ist das eine Vollmacht im Sinne der §§ 164 ff. BGB. Die Erteilung selbst regelt § 167 BGB: Du erklärst die Vollmacht entweder direkt gegenüber der bevollmächtigten Person oder gegenüber der Bank.
Der häufigste Irrtum: Viele glauben, der Ehe- oder Lebenspartner dürfe im Notfall einfach aufs gemeinsame Konto zugreifen. Das stimmt nicht. Ehepartner sind kein gesetzlicher Vertreter des anderen und kommen ohne Vollmacht nicht an ein Konto, das nur auf einen Namen läuft. Die einzige Ausnahme ist ein echtes Gemeinschaftskonto. Genau deshalb ist eine Bankvollmacht so wichtig – sie schließt eine Lücke, die sonst erst im Ernstfall auffällt, wenn es schon zu spät ist.
Formfrei, aber in der Praxis schriftlich
Eine gute Nachricht: Für die Bankvollmacht gibt es keine strengen gesetzlichen Formvorgaben. Nach § 167 Abs. 2 BGB braucht die Vollmacht nicht dieselbe Form wie das Geschäft, auf das sie sich bezieht. Theoretisch wäre also sogar eine mündliche Vollmacht möglich.
In der Praxis sieht das anders aus: Keine Bank wird einen Bevollmächtigten ohne ein unterschriebenes Dokument ans Konto lassen. Deshalb gilt:
- Halte die Vollmacht immer schriftlich fest – auf Papier, mit eigenhändiger Unterschrift.
- Viele Banken und Sparkassen haben eigene Vordrucke, die sie bevorzugen oder sogar verlangen.
- Oft musst du als Kontoinhaber gemeinsam mit der bevollmächtigten Person in der Filiale unterschreiben und beide einen gültigen Ausweis vorlegen.
Praktischer Tipp: Kläre deshalb vorab mit deiner Bank, ob sie ein eigenes Formular verlangt. Tut sie das nicht, kannst du eine eigene Vollmacht nutzen. Unsere kostenlose Bankvollmacht-Vorlage enthält bereits alle üblichen Regelungen – du füllst nur noch Namen, Konto und Verfügungsrahmen aus.
Brauchst du einen Notar?
Gesetzlich ist eine notarielle Beglaubigung für eine Bankvollmacht nicht nötig. Trotzdem verlangen viele Kreditinstitute aus Sicherheitsgründen entweder ihre eigenen Vordrucke oder eine Beglaubigung der Unterschrift. Ein Gang zum Notar lohnt sich vor allem dann, wenn du Konten bei mehreren Banken hast und nicht für jede ein eigenes Formular ausfüllen willst. Eine notariell beglaubigte Vollmacht wird in der Regel von allen Instituten akzeptiert.
Für ein einzelnes Konto bei deiner Hausbank reicht dagegen meist die schriftliche Vollmacht oder der bankeigene Vordruck völlig aus – den Notar kannst du dir dann sparen.
Die drei Arten der Bankvollmacht
Bankvollmachten unterscheiden sich vor allem darin, für welchen Zeitraum sie gelten. In der Praxis haben sich drei Varianten durchgesetzt:
1. Prämortale Vollmacht – nur zu Lebzeiten
Diese Vollmacht gilt ausschließlich zu deinen Lebzeiten und erlischt automatisch mit deinem Tod. Sie ist sinnvoll, wenn du mehrere Erben hast und Streit nach dem Erbfall vermeiden willst – der Bevollmächtigte kann dann nach deinem Tod nicht mehr allein übers Konto verfügen.
2. Transmortale Vollmacht – über den Tod hinaus
Das ist die in der Praxis am häufigsten genutzte Variante. Sie beginnt sofort zu deinen Lebzeiten und gilt über deinen Tod hinaus weiter. Rechtlich stützt sich das auf § 672 BGB: Ein Auftrag erlischt „im Zweifel“ nicht durch den Tod oder die Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. Für deine Angehörigen ist das eine große Erleichterung – sie können direkt nach deinem Tod laufende Kosten wie Miete oder Beerdigung bezahlen, ohne erst wochenlang auf den Erbschein zu warten.
3. Postmortale Vollmacht – erst im Todesfall
Diese Vollmacht gilt nicht zu Lebzeiten, sondern greift erst, wenn du verstorben bist. Sinnvoll ist das, wenn du zu Lebzeiten die volle und alleinige Kontrolle über dein Konto behalten, deinen Erben aber die Wartezeit auf den Erbschein ersparen willst. Wichtig: Das Erbrecht selbst wird von der Vollmacht nicht berührt – wer am Ende erbt, entscheidet weiterhin dein Testament oder die gesetzliche Erbfolge.
Bankvollmacht, Kontovollmacht oder Vorsorgevollmacht?
Diese drei Begriffe werden oft durcheinandergeworfen. So grenzt du sie sauber ab:
- Kontovollmacht: gilt nur für ein bestimmtes Konto, etwa dein Girokonto.
- Bankvollmacht: weiter gefasst – sie deckt in der Regel alle deine Konten und Depots bei einem Kreditinstitut ab.
- Vorsorgevollmacht: deutlich umfassender. Sie ist nicht auf Bankgeschäfte begrenzt, sondern regelt auch Wohnungs-, Gesundheits- und Behördenangelegenheiten.
Wichtig zu wissen: Eine Vorsorgevollmacht deckt die Finanzen zwar theoretisch mit ab, wird von vielen Banken in der Praxis aber nicht ohne Weiteres akzeptiert. Deshalb ist eine zusätzliche, gezielte Bankvollmacht fast immer sinnvoll. Wenn du gerade umfassend vorsorgst, hilft dir unser Ratgeber Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung beim großen Ganzen. Eine fertige Vorsorgevollmacht-Vorlage findest du ebenfalls bei uns.
Was in deine Bankvollmacht gehört
Eine wirksame Bankvollmacht ist schlank, sollte aber diese Angaben enthalten:
- Vollmachtgeber und Bevollmächtigter: vollständige Namen, Anschriften und Geburtsdaten beider Personen.
- Kontodaten: IBAN und das Kreditinstitut – oder der Hinweis, dass die Vollmacht für alle Konten bei der Bank gilt.
- Verfügungsrahmen: Was darf der Bevollmächtigte? Nur Überweisungen, oder auch Geld abheben, Karten beantragen und Wertpapiere handeln?
- Untervollmacht: Lege fest, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht an Dritte weitergeben darf (in der Regel besser ausschließen).
- Geltungsdauer: zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder erst im Todesfall.
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers – bei Bankvordrucken oft auch die des Bevollmächtigten.
Formuliere den Verfügungsrahmen so genau wie möglich. Je präziser die Vollmacht, desto weniger Spielraum für Missverständnisse oder Missbrauch. Wer auf Nummer sicher gehen will, übernimmt einfach die fertige Vorlage und passt nur die Details an.
Bankvollmacht widerrufen
Du kannst eine erteilte Bankvollmacht jederzeit widerrufen – das ergibt sich aus § 168 BGB. Eine Begründung brauchst du nicht. Damit der Widerruf sauber wirkt, solltest du zwei Dinge tun:
- Die Bank informieren: Teile dem Kreditinstitut den Widerruf mit – am besten schriftlich und nachweisbar. Erst dann weiß die Bank, dass der Bevollmächtigte nicht mehr verfügen darf.
- Das Original zurückfordern: Verlange die Vollmachtsurkunde von der bevollmächtigten Person zurück, damit sie nicht weiterverwendet werden kann.
Halte den Widerruf aus Beweisgründen immer schriftlich fest. Solange du die Bank nicht informierst, kann ein Bevollmächtigter im Zweifel weiter über dein Konto verfügen – auch wenn ihr euch persönlich längst zerstritten habt. Der schriftliche Widerruf gegenüber der Bank ist deshalb der entscheidende Schritt.
Schutz vor Missbrauch
Eine Bankvollmacht ist ein starkes Werkzeug – wer sie hat, kommt an dein Geld. Deshalb solltest du sie nur einer Person geben, der du wirklich vertraust. So senkst du das Risiko:
- Verfügungsrahmen begrenzen: Erlaube nur, was wirklich nötig ist – etwa Überweisungen bis zu einem bestimmten Betrag.
- Untervollmacht ausschließen: So kann der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht an Fremde weitergeben.
- Original sicher aufbewahren: Gib die Vollmacht erst aus der Hand, wenn der Ernstfall eintritt – oder hinterlege sie bei einer Vertrauensperson.
- Regelmäßig prüfen: Ändert sich das Vertrauensverhältnis, widerrufe die Vollmacht sofort.
Fazit
Eine Bankvollmacht ist schnell erstellt und schützt dich und deine Angehörigen für den Ernstfall. Entscheide zuerst, für welchen Zeitraum sie gelten soll – zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder erst danach. Halte sie schriftlich fest, grenze den Verfügungsrahmen klar ein und kläre mit deiner Bank, ob sie einen eigenen Vordruck verlangt. Lade dir die Bankvollmacht-Vorlage herunter, trag deine Daten ein und unterschreibe – fertig.